Feuerschütz Systemhaus / FeuIT®, Kai Feuerschütz · Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Kai Feuerschütz, Inhaber Feuerschütz Systemhaus / FeuIT® (nachfolgend „Auftragnehmer"). Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Dienstleistungs- oder Lizenzvertrages oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
Der Auftragnehmer kann die Unterzeichnung von Verträgen vom Nachweis der Bevollmächtigung oder einer Vorauszahlung abhängig machen sowie die Bonität des Kunden prüfen; der Kunde wird vor einer solchen Prüfung informiert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Dritte erbringen zu lassen. Diese werden nicht Vertragspartner im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Bei Entwicklungs- und Projektaufträgen gelten Termin- und Preiszusagen als unverbindliche Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
Unentgeltliche Leistungen oder kostenlos überlassene Produkte, Software oder Systeme können jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt oder zurückgenommen werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Reguläre Bürozeiten: Montag bis Freitag 08:30–17:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–13:00 Uhr. Erweiterte Bereitschaftszeiten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Ein Anspruch auf Erreichbarkeit außerhalb dieser Zeiten besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Service-Level-Vereinbarungen (SLA) mit verbindlichen Reaktionszeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen. Im Einzelnen ist er insbesondere verpflichtet:
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen, soweit keine gesonderte Vereinbarung über Backup-Leistungen besteht. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Eine Nutzung der Dienste durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß einzuweisen und haftet für deren Handlungen wie für eigene. Der Kunde trägt auch die Entgelte, die durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.
Die vereinbarten Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
Abrechnungseinheiten: Fernwartungsleistungen werden in Einheiten von 20 Minuten abgerechnet. Beratungs-, Planungs- und Umsetzungsleistungen werden in Stunden, halben Stunden oder Viertelstunden abgerechnet; die Mindestabrechnung beträgt 0,5 Stunden je Einsatz.
Zeitzuschläge: Leistungen werktags zwischen 20:00 und 07:00 Uhr werden mit einem Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet. Leistungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % berechnet. Zeitzuschläge werden nur bei ausdrücklicher Beauftragung außerhalb der regulären Bürozeiten erhoben.
Abrechnungsintervalle:
Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, soweit nicht pauschal vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Rücklastschriften ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Kommt der Kunde nach erfolgter Mahnung über mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, Leistungen einzustellen und gelieferte Waren zurückzuverlangen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Entgelte einmal jährlich, in der Regel zum Jahreswechsel, anzupassen. Grundlage ist die allgemeine Kostenentwicklung, insbesondere Personalkosten, Lizenzkosten und Inflation. Der Kunde wird über Preisanpassungen rechtzeitig informiert.
Managed-Service-Verträge und sonstige Dauerschuldverhältnisse werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Vertragsverstoß, nachhaltigem Zahlungsverzug oder Insolvenzantragstellung.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit ausstehenden Vergütungen abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadensersatz geltend zu machen.
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen ihn, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Gelieferte Programme, Software, Hardware und Systeme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Die Urheberrechte an gelieferten Programmen, Software und Systemen liegen bei deren jeweiligen Urhebern. Kopien zu Sicherungszwecken sind gestattet; Weitergabe an Dritte, Installation auf nicht lizenzierten Systemen sowie öffentliche Vorführung sind nur auf Basis der abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen zulässig. Bei Verstoß haftet der Kunde in vollem Umfang für den daraus entstehenden Schaden.
Vom Auftragnehmer im Rahmen von Projekten erstellte Konfigurationen, Skripte und Dokumentationen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt nicht für allgemein zugängliche Informationen oder solche, die rechtmäßig von Dritten erworben wurden. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbehalten.
Der Auftragnehmer verarbeitet Kundendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO gesondert abzuschließen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Programme, Software und Systeme werden in der vorliegenden Form bereitgestellt; aufgrund unterschiedlicher Hard- und Softwareumgebungen können keine Garantien hinsichtlich der Funktionalität in jeder Umgebung übernommen werden.
Eine Haftung für Datenverluste, die auf unterbliebene oder fehlerhafte Datensicherungen des Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Backup-Vereinbarung besteht.
Der Auftragnehmer unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Professional Indemnity) mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR. Ein Nachweis wird auf Anfrage vorgelegt.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, 25436 Uetersen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen auf Grundlage dieser AGB ist der Sitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Pinneberg / Landgericht Itzehoe), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2025
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